Lehrgangsangebote

Triebfahrzeugführer 

inklusive der Ausbildung zum Erwerb der Zusatzbescheinigung für die Klasse A und B

(ehemals Eisenbahnfahrzeugführer Klasse 3 gem. VDV-Schrift 753)

Triebfahrzeugführer (Lokführer) steuern Lokomotiven und Triebfahrzeuge. Sie befördern Passagiere im Regional- und Fernverkehr oder transportieren Güter im nationalen und internationalen Güterverkehr.
Vor jeder Fahrt wird die Fahrbereitschaft hergestellt und ggf. Wagen an- oder abgekuppelt, die Wagenprüfung und Bremsprobe durchgeführt und alles entsprechend dokumentiert.
Das Rangieren und vorschriftsmäßige Abstellen und Sichern der Fahrzeuge gehört zu den Aufgaben des Triebfahrzeugführers.

Im theoretischen Teil der Ausbildung erwerben Sie alle Kenntnisse über den Eisenbahnbetrieb, die Regelwerke und Sicherheitseinrichtungen. Sofern die Lehrgangsteilnehmer nicht direkt von einem Unternehmen angemeldet werden, findet die praktische Ausbildung bei einem unserer Kooperationspartner im bundesweiten Fern- oder Nahverkehr statt.

Die Unternehmen werden nach Wohnortnähe und Einsatzwunsch der Teilnehmer (Güter- oder Personenverkehr) individuell abgestimmt.

Eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis erfolgt nach der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, alle Fragen rund um die Ausbildung zu beantworten, möchten wir Sie recht herzlich zu einem Informationsgespräch einladen. Termine für unsere Informationsveranstaltungen finden Sie hier.


Seminardauer:   12 Monate

Seminarorte:      Theorie - Bernau
                             Praxis - bundesweit

Termine:              ab 17.07.2023
                                                     

 Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr statt.   
 

Voraussetzungen:

Mindestalter 20 Jahre
mindestens ein Schulabschluss im Sekundarbereich I (Hauptschulabschluss)
oder abgeschlossene Berufsausbildung
Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV, festgestellt von einem vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Arzt/Psychologen
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (B2)
Zuverlässigkeit (Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister)

Inhalte und Ablauf der Ausbildung:

Allgemeine Fachkenntnisse
für den Erwerb des EU-Triebfahrzeugführerscheins gemäß Anlage 5 TfV

Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Grundkenntnisse Eisenbahnbetrieb
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung

Fahrzeug- und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse
zum Erwerb der Zusatzbescheinigung für Triebfahrzeugführer gemäß Anlage 6 und 7 TfV

Eisenbahnbetrieb Vertiefung
Störungen und Unregelmäßigkeiten im Eisenbahnbetrieb
Notfallmanagement
Stressprävention
Bremsprobeberechtigung (inkl. praktischer Prüfung)
Prüfer von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb Stufe 1 bis 3 (inkl. praktischer Prüfung)
GGVSEB
Fahrzeugtechnik für Diesel- und Elektrolokomotiven
Kommunikationssysteme
Zugsicherungssysteme (PZB, LZB, CIR-Elke, ETCS)
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung

Praktische Ausbildung

Mitfahrten auf dem Triebfahrzeug
Fahren unter Aufsicht (Baureihenberechtigung/Streckenkenntnis)
Abschluss: fahrpraktische Prüfung

Enthaltene Leistungen:

Erste-Hilfe-Kurs
Teilnehmerunterlagen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzhelm, Warnweste und Arbeitshandschuhen
Triebfahrzeugführerschein
Prüfungsgebühren

Finanzierungsmöglichkeiten:

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft
Förderung für Arbeitgeber
Selbstzahler                                         

Zur Aufrechterhaltung der Fahrberechtigung ist eine jährliche Weiterbildung (FIT/RFU) vorgeschrieben.

            

Seminaranmeldung

 Info:

Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer gliedert sich nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung in zwei Bereiche:

 

1. allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheines
2. fahrzeugbezogene und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

 

Nur beide Teile zusammen - der Triebfahrzeugführerschein und die Zusatzbescheinigung - ergeben die Fahrberechtigung für Lokomotiven auf öffentlicher Infrastruktur in Deutschland.