Zweiwegefahrzeugführer (Bagger) gem. Triebfahrzeugführerscheinverordnung

Zweiwegebaggerfahrer führen Zweiwegebagger unterschiedlicher Bauarten, welche sowohl auf der Straße als auch auf Gleisen fahren können. Diese Bagger verfügen neben Gummireifen für die Straße auch über eine Schienenfahreinrichtung.
Der Zweiwegebaggerfahrer arbeitet auf Baustellen im Bahnbetrieb nach den Regeln der Eisenbahninfrastrukturbetreiber öffentlicher und nichtöffentlicher Eisenbahnen.

Voraussetzungen:

Mindestalter 20 Jahre
mindestens ein Schulabschluss im Sekundarbereich I (Hauptschulabschluss)
oder abgeschlossene Berufsausbildung
Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV, festgestellt von einem vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Arzt/Psychologen
Zuverlässigkeit
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (B1)
Erfahrungen im Umgang mit Erdbaumaschinen ist von Vorteil

Inhalte und Ablauf der Ausbildung:

Allgemeine Fachkenntnisse
für den Erwerb des EU-Triebfahrzeugführerscheins gemäß Anlage 5 TfV

Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Grundkenntnisse Eisenbahnbetrieb
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung
Seminardauer: 15 Tage

Fahrzeug- und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse
zum Erwerb der Zusatzbescheinigung für Triebfahrzeugführer gemäß Anlage 6 und 7 TfV

Eisenbahnbetrieb für Fahrten im gesperrten Gleis mit und ohne Betrabeschränkung
Rangieren im Bahnhof
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung
Seminardauer: 15 Tage

Bremsprobeberechtigung

Grundlagen Bremstechnik, Durchführen von Bremsproben
Praxisgänge
Abschluss: schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
Seminardauer: 8 Tage

Prüfer für Güterwagen Stufe 1-3 (ohne Messmittel)

Grundlagen Wagentechnik
Praxisgänge
Abschluss: schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
Seminardauer: 13 Tage

 

Die Module sind auch einzeln belegbar.
 

Seminarorte:     Theorie - Bernau
                            Praxis - Berlin und Wustermark            


Termine:             03.06.2024 - 09.08.2024
                            
  
Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr statt.                         

                            

Finanzierungsmöglichkeiten:

Förderung für Arbeitgeber
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter
Selbstzahler

                                           

Zur Aufrechterhaltung der Fahrberechtigung ist eine jährliche Weiterbildung (FIT/RFU) vorgeschrieben.

            

Seminaranmeldung

 

Info:

Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer gliedert sich nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung in zwei Bereiche:

 

1. allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheines
2. fahrzeugbezogene und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

 

Nur beide Teile zusammen - der Triebfahrzeugführerschein und die Zusatzbescheinigung - ergeben die Fahrberechtigung für Lokomotiven auf öffentlicher Infrastruktur in Deutschland.