Regelmäßige Fortbildung (FIT/RFU)

Gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, alle Befähigungen der Personale durch entsprechende regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen aufrechtzuhalten (vgl. TfV §6, Punkt 6).

Regelmäßige Fortbildung für Triebfahrzeugführer

Bereich Eisenbahnbetrieb
Bereich Brems- und Wagentechnik, GGVSEB
Fahrzeugtechnik

Regelmäßige Fortbildung für Nebenfahrzeugführer

Bereich Eisenbahnbetrieb
Bereich Brems- und Wagentechnik, GGVSEB und Fahrzeugtechnik

Regelmäßige Fortbildung für Zugführer/Rangierbegleiter für Baumaßnahmen

Bereich Eisenbahnbetrieb
Bereich Brems- und Wagentechnik, GGVSEB

Regelmäßige Fortbildung für Zweiwegefahrzeugführer

Regelmäßige Fortbildung für Zweiwegefahrzeugführer

Regelmäßige Fortbildung für Wagenmeister

Regelmäßige Fortbildung für Wagenmeister im Güterverkehr (2 Tage)

Regelmäßige Fortbildung für Eisenbahnbetriebsleiter

Regelmäßige Fortbildung für Eisenbahnbetriebsleiter

Regelmäßige Fortbildung für Anschlussbahnen

 Anschlussbahnleiter
Rangierleiter BOA

Regelmäßige Fortbildung für Ausbilder und Prüfer vom Triebfahrzeugführern im Rahmen Ihrer RE-Zertifizierung


Der Unterricht findet in der Regel von 08:00 - 16:00 Uhr statt.

Haben Sie keinen Lehrgang passend zu Ihrem Bedarfsprofil gefunden?

Gern erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot. Teilen Sie uns hierzu bitte die Anzahl Ihrer Mitarbeiter mit, für die Sie ein individuelles Fortbildungsangebot wünschen.

Sie können dazu unser Kontaktformular nutzen oder Sie rufen uns unter 03338/705826 an.