
Regelmäßige Fortbildung (FIT/RFU)
Gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, alle Befähigungen der Personale durch entsprechende regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen aufrechtzuhalten (vgl. TfV §6, Punkt 6).
Regelmäßige Fortbildung für Triebfahrzeugführer
Bereich Eisenbahnbetrieb
Bereich Brems- und Wagentechnik, GGVSEB
Fahrzeugtechnik
Regelmäßige Fortbildung für Nebenfahrzeugführer
Bereich Eisenbahnbetrieb
Bereich Brems- und Wagentechnik, GGVSEB und Fahrzeugtechnik
Regelmäßige Fortbildung für Zugführer/Rangierbegleiter für Baumaßnahmen
Bereich Eisenbahnbetrieb
Bereich Brems- und Wagentechnik, GGVSEB
Regelmäßige Fortbildung für Zweiwegefahrzeugführer
Regelmäßige Fortbildung für Zweiwegefahrzeugführer
Regelmäßige Fortbildung für Wagenmeister
Regelmäßige Fortbildung für Wagenmeister im Güterverkehr (2 Tage)
Regelmäßige Fortbildung für Eisenbahnbetriebsleiter
Regelmäßige Fortbildung für Eisenbahnbetriebsleiter
Regelmäßige Fortbildung für Anschlussbahnen
Anschlussbahnleiter
Rangierleiter BOA
Regelmäßige Fortbildung für Ausbilder und Prüfer vom Triebfahrzeugführern im Rahmen Ihrer RE-Zertifizierung
Der Unterricht findet in der Regel von 08:00 - 16:00 Uhr statt.
Haben Sie keinen Lehrgang passend zu Ihrem Bedarfsprofil gefunden?
Gern erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot. Teilen Sie uns hierzu bitte die Anzahl Ihrer Mitarbeiter mit, für die Sie ein individuelles Fortbildungsangebot wünschen.Sie können dazu unser Kontaktformular nutzen oder Sie rufen uns unter 03338/705826 an.