Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eisenbahn-Technische Bildung GmbH (ETB) - für die Durchführung von Seminaren, Trainings und Veranstaltungen (Stand 01.05.2011) 
 

1. Gegenstand

Bei Leistungen der ETB in den oben aufgeführten Bereichen gelten unter Ausschluss anderslautender Bedingungen der Kunden die nachstehenden Geschäftsbedingungen der ETB, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind.

 

 

2. Leistungen der ETB, Zustandekommen des Vertrages/Ausbildungsvertrages

a) Der Gegenstand des Vertrages sind die in den aktuellen Angeboten der ETB enthaltenen Leistungsbeschreibungen oder – im Falle  von individuell vereinbarten Seminaren / Veranstaltungen – das  schriftliche Angebot der ETB und die  Anmeldebestätigung von der ETB.
b) Der Vertrag/Ausbildungsvertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldebestätigung durch die ETB zustande.
c) Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher, so kann dieser seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen  nach  Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch widerrufen und hat dann etwa bereits erhaltenes Schulungsmaterial, auf eigene Kosten an ETB zurückzusenden.
d) Für den Teilnehmer besteht noch am Tage des Veranstaltungsbeginns die Möglichkeit, kostenlos einen  Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist  notwendig. In diesem Fall entsteht für den Ersatzteilnehmer keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. 
e) Der von der ETB mit der Durchführung und Abwicklung des Seminars betraute Mitarbeiter sowie der  Referent sind gegenüber dem  Kunden/Teilnehmer weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

 

3. Änderung des Leistungszeitraumes und des Leistungsortes

Die ETB ist berechtigt, Seminare/Trainings/Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage des Seminars/der Veranstaltung bietet die ETB Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, zahlt  die ETB bereits gezahlte Entgelte zurück. Ansprüche auf Schadensersatz kann der Kunde/Teilnehmer nur nach den Regelungen in  Ziffer 9 geltend machen.

 

4. Rücktritt, Kündigung

a) Der Kunde/Teilnehmer ist berechtigt, bis vier Wochen vor Beginn des Seminars/der Veranstaltung kostenlos durch schriftliche Erklärung vom  Vertrag zurückzutreten.
b) Erfolgt der Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des Seminars/der Veranstaltung, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 % des vertraglich vereinbarten Preises. Für jeden späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Maßgeblich ist  jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der ETB. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne Absage wird der volle Veranstaltungspreis in Rechnung gestellt. Satz 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher handelt und dieser innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch widerruft oder vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall findet Ziffer 2.c) Anwendung.
c) Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt bei ETB insbesondere dann vor, wenn ein Kunde/Teilnehmer trotz Abmahnung den Schulungsablauf stört, nicht an den Unterrichtsstunden regelmäßig teilnimmt und unzureichende Leistungen zeigt, wenn er Einrichtungen der ETB oder ihrer Kooperationspartner beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen dem Kunden/Teilnehmer zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für die ETB bzw. den Referenten oder weitere Teilnehmer nicht zumutbar ist.
Für geförderte Seminare und Lehrgänge nach SGB III können gesonderte Bedingungen in den Ausbildungsverträgen gelten.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

a) Es gelten die Preise der bei der Anmeldung bzw. Auftragserteilung gültigen Preislisten (Angaben in Euro zzgl. MwSt.).  
b) Der vertraglich vereinbarte Preis schließt die verteilten Unterlagen und die Nutzung der für das Seminar / Training / die Veranstaltung erforderlichen technischen Einrichtungen ein. Grundsätzlich nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer, Unterkunft und Verpflegung.  Wenn die ETB Unterkunft und Fahrkosten übernimmt, werden die Preise  hierfür gesondert festgelegt.
c) Eine nur teilweise Teilnahme an Seminaren / Veranstaltungen berechtigt nicht zur Minderung des Preises.
d) Bei Zahlungsverzug ist die ETB berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und den Zutritt erst nach vollständigem Ausgleich der Rückstände wieder zu gewähren. 
e) Der Kunde/Teilnehmer kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
f) Die Rechnungslegung für Seminare / Trainings / Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich nach Beginn der Seminare / Trainings / Veranstaltungen, bei mehrteiligen Maßnahmen nach Beginn des ersten Teils. Eine nur zeitweise Teilnahme an dem Seminare / Trainings / Veranstaltungen berechtigt nicht zur Preisminderung.
Für geförderte Seminare und Lehrgänge nach SGB III gelten gesonderte Bedingungen in den Ausbildungsverträgen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die ETB behält sich das Eigentum an sämtlichen dem Kunden/Teilnehmer übergebenen Unterlagen, Teilnahme- und Prüfbescheinigungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag durch den Kunden/Teilnehmer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Dateien, welche auf Datenträgern oder Online übermittelt wurden.

 

7. Leistungen durch Dritte

Die ETB ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. 
 

 

8. Eigentumsrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte

Der Kunde/Teilnehmer erhält, soweit im Angebot keine andere Regelung vorgesehen ist, an den im Rahmen des Vertrages übergebenen Unterlagen ein unbefristetes, unwiderrufliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke im eigenen Haus. Die Eigentums- und sonstigen Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei der ETB bzw. den sonstigen Inhabern der entsprechenden Urheberrechte. Urheberechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

 

9. Haftung, Verjährung

a) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
b) Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, welche in die Einrichtung der ETB eingebracht werden, haftet die ETB nur im Rahmen des § 702 BGB. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
c) Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor allem wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, so bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, bei Personenschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen leicht fahrlässigen Verletzens wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Alle Ansprüche des Kunden/Teilnehmers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. Sonstige Bestimmungen

a) Die ETB ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen, ohne dass es hierfür einer Zustimmung des Kunden bedarf. 
b) Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht.
c) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.  Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
d) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
e) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der ETB, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des
    öffentlichen Rechts erteilt wurde.

 

Stand: Mai 2011