Training im Bahnbetrieb und Überwachungsfahrt für Triebfahrzeugführer

Ziel der Überwachungsfahrt ist, dass Triebfahrzeugführer, gerade wenn einmal „Nicht“-Standard-Situationen im Bahnbetrieb eintreten, diese nach den gültigen Vorschriften und nach ihrem erlernten Wissen sicher beurteilen können.

Durch unsere erfahrenen Trainer wird dem Teilnehmer das richtige Verhalten in schwierigen betrieblichen Situationen unter Beachtung der aktuellen Regelwerke vermittelt, vertieft und im Anschluss bei einer praktischen Überwachungsfahrt überprüft.

Über die Schulung und die Überwachungsfahrt erhält das Unternehmen eine Auswertung und einen schriftlichen Nachweis.

 

Vorraussetzungen

 gültige Fahrberechtigung (Triebfahrzeugführerschein und Zusatzbescheinigung) für Diesel- oder E-Lokomotiven  oder
 gültige Fahrberechtigung (Triebfahrzeugführerschein und Zusatzbescheinigung) für Zweiwegebagger

 

Inhalte der Ausbildung

 Auffrischung und Vertiefung des theoretischen Wissens unter kompetenter Anleitung unserer erfahrenen Trainer und Prüfer
der Teilnehmer erlangt weitere Sicherheit im Umgang mit dem Triebfahrzeug im normalen Fahrbetrieb
Simulation von betrieblichen Situationen außerhalb des Regelbetriebes
Auswertung von Ereignissen oder Unfällen
Überprüfung des theoretischen Wissens mit einer Lernerfolgskontrolle
Überprüfung des sicheren Umgangs mit dem Triebfahrzeug bei einer Überwachungsfahrt

 

Ihr Vorteil

Sie profitieren von der Erfahrung und Kompetenz unserer Ausbilder und Prüfer
Ausbildung gemäß der aktuellen Richtlinien
Schulung Ihrer Mitarbeiter nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen
individuelle Abstimmung von Schulungsort und –termin
mehr Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen

 

Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an unsere Mitarbeiter, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Rufen Sie uns unter 03338/705826 an, wir beraten Sie gern.

Info

Gemäß TfV (Triebfahrzeugführerscheinverordnung) §11 und 12 (regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Triebfahrzeugführer) legt der Unternehmer in seinem Sicherheitsmanagementsystem fest, in welchem zeitlichen Rahmen die Überwachung der Mitarbeiter stattfinden muss.