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Fahreignungsregister

Für der Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins setzt das Eisenbahn-Bundesamt voraus, dass der künftige Triebfahrzeugführer unter anderem zuverlässig ist. Diese Zuverlässigkeit macht das Eisenbahn-Bundesamt (kurz EBA) am Fahreignungsregister in Flensburg fest. Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert im Fahreignungsregister (kurz FAER) alle Verstöße im Straßenverkehr, auch solche, die man als Fußgänger oder Radfahrer begeht.

Am Tag der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins ruft das Eisenbahn-Bundesamt die Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt direkt ab.

Ungünstig auf die Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins wirken sich Straftaten aus. Das können z. B. Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerscheins, Fahrerflucht oder Fahren unter Drogen oder Alkohol sein.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, was das Kraftfahrt-Bundesamt in Ihrer Akte über Sie gespeichert hat, kann man einmal im Jahr einen kostenfreien Auszug anfordern. Diese Auskunft aus dem Punktekonto in Flensburg kann zum einen online erfolgen (bitte beachten Sie die HInweise zu den Voraussetzungen) oder den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister als PDF von der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg verschicken.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister findet man auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts unter dem Punkt Zentrale Register.

Bevor die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer im Güter- und Personenverkehr oder zum Zweiwegefahrzeugführer beginnt, werden diese FAER Auszüge seitens der ETB GmbH geprüft und ggf. wird noch vor Lehrgangsbeginn beim EBA angefragt, ob die vorhandenen Einträge für die Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins hinderlich sind.

 

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