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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eisenbahn-Technischen Bildung GmbH
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der ETB und seinen Kunden über das Erbringen von Lehrgangsleistungen. Andere Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
Vertragsleistungen, Teilnahmevoraussetzungen und Lehrgangspreise werden vor der Anmeldung jeweils gesondert bekannt gegeben oder sind im Produktkatalog der ETB benannt. Organisatorische und inhaltliche Abweichungen zum Zweck einer wirtschaftlichen Durchführung der Lehrgänge bleiben vorbehalten. Die Lehrgangsanmeldung kann mit dem Anmeldeformular der ETB, Online oder per Fax erfolgen. Der Ausbildungsvertrag kommt mit dem Eingang der verbindlichen Einladung oder der Bestätigung beim Kunden zustande. Die Übersendung Online oder per Fax ist zulässig.
§ 3 Lehrgangsunterlagen, Arbeitsmittel
Durch die ETB werden den Teilnehmern Lehrgangsunterlagen in traditioneller oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sofern dies erforderliche ist. Diese werden den Teilnehmern im Rahmen der Lehrgänge zur persönlichen Verwendung ausgehändigt und verbleiben in dessen Eigentum. Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ETB vervielfältigt, geändert, verarbeitet, verbreitet, weitergegeben oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
§ 4 Lehrgangsgebühren, Zahlungsbedingungen
In den Lehrgangsgebühren sind Lehrgangsunterlagen enthalten. Nicht enthalten sind Reise- und Aufenthaltskosten, Unterkunft und Verpflegeung der Teilnehmer. Lehrgangsgebühren sind in voller Höhe spätestens 7 Werktage nach Eingang der verbindlichen Einladung bei der ETB fällig. Bei mehrteiligen Bildungsmaßnahmen (Module) wird die Lehrgangsgebühr je Modul fällig. Ist die Teil- nehmerzahl an einem Lehrgang zu gering, können die Lehrgangsgebühren im Einvernehmen mit den Teilnehmern angemessen erhöht werden, wenn der Lehrgang sonst abgesagt wedern müsste. Unterrichtsversäumnisse entbinden grundsätzlich nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
§ 5 Haftung
Die ETB haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und ausdrücklicher schriftlicher Eigenschaftszusicherung. Ausgenommen hiervon sind die vertraglichen Hauptpflichten.
§ 6 Lehrgangs- und Seminaränderungen
Die ETB behält sich vor. Lehrgänge zeitlich und/oder räumlich zu verändern und gegebenfalls abzusagen. Bei Absagen werden Ersatztermine angeboten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Veränderung oder Absage des Lehrganges können nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn durch schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 12 Arbeitstagen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% des Lehrgangspreises. Für jeden späteren Rücktritt ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der ETB.
§ 7 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Gerichtstand ist Bernau bei Berlin.
Stand April 2006 HRB 10982 FF, Amtsgericht Frankfurt Oder |
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